Zumeist liegt in den ersten Jahren nach Bau eine Gewährleistung vor. Diese ist ihm Werkvertrag geregelt und beträgt zwischen 4 und 5 Jahren.

Innerhalb dieser Zeit müssen Mängel und auch sonstige Probleme auf Grund der Garantie von den jeweiligen Handwerkern oder dem Bauträger beseitigt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle Mängel entdeckt werden beziehungsweise innerhalb des Zeitrahmens gemeldet werden.

Ich kann Sie bei der Begutachtung unterstützen, auf Verlangen kann ich zudem ein Gutachten erstellen, in welchem die Mängel aufgeführt werden und mit Fotos dokumentiert sind.

Kontaktieren Sie mich gerne kostenfrei und unverbindlich. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.